L  I  S  A

Life Science Assistance

 

 
 

 

 

 


HAUSNOTRUFVERTRAG

 

zwischen:                   LISA Life Science Assistance GmbH

                                   im folgenden – Lisa GmbH - genannt

 

 

vertreten durch: .............................................................................................................

 

                                                                       und

 

 

Herrn/Frau .....................................................................................................................

 

 

geb.           ......................................................................................................................

 

 

wohnhaft    .....................................................................................................................

 

 

                   .....................................................................................................................

 

 

Telefon       .....................................................................................................................

 

 

vertreten durch ..............................................................................................................

                                   im folgenden - Teilnehmer - genannt

 

 

über die Teilnahme an dem von der LISA GmbH unterhaltenen Hausnotrufdienst.

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand:

 

Die LISA GmbH stellt dem Teilnehmer eine Hausnotrufstation mit Handsender zur Verfügung, die an den Telefonanschluß des Teilnehmers angeschlossen wird. Die Hausnotrufstation bleibt Eigentum der LISA GmbH und wird entsprechend gekennzeichnet. Die LISA GmbH übernimmt die turnusmäßige Wartung und die notwendigen Reparaturen der Hausnotrufstation.

 

 

Die LISA GmbH unterhält eine Hausnotrufzentrale mit einer durchgehenden Betriebsbereitschaft von 24 Stunden.

Sie nimmt Alarmrufe (Notrufe) entgegen. Die diensttuenden Mitarbeiter der LISA GmbH vermitteln unter Berücksichtigung des mit dem Teilnehmer im Alarmfall geführten Gesprächs und ggf. weiterer vorliegender Hinweise eine rasche und angemessene Hilfeleistung (z.B. durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, Notärzte, Rettungsdienste, Nachbarschaftshilfe, Hausärzte, Angehörige, u.s.w.). Die Übernahme der Kosten für die Inanspruchnahme der Hilfeleistung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

 

 

 

 

 

§ 2 Leistungen des Teilnehmers:

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Fernsprechanschluss auf eigene Kosten mit einer geeigneten Steckdose ausrüsten zu lassen, sofern diese noch nicht vorhanden ist.

 

Für die Überlassung der Hausnotrufstation und den Anschluss an die Hausnotrufzentrale der LISA GmbH zahlt der Teilnehmer ein monatliches Entgelt in Höhe von  EUR 17.90. Dieser Betrag wird monatlich bis zum 5. Werktag eines Monats für den laufenden Monat vom Konto des Teilnehmers abgebucht.

Mit der ersten Zahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10.23 zu entrichten.

 

Falls sich die Betriebskosten des Hausnotrufdienstes so ändern, dass die vorgenannten Vergütungen der aktuellen Kostensituation nicht mehr entsprechen, ist Die LISA GmbH berechtigt, eine angemessene Anpassung des monatlichen Entgeltes vorzunehmen.

Die Erhöhung des Entgeltes wird dem Teilnehmer mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt.

 

 

§ 3 Sorgfaltspflicht des Teilnehmers:

 

Der Teilnehmer hat die Hausnotrufstation schonend und pfleglich zu behandeln.

Veränderungen am Gerät, insbesondere die Entfernung des Eigentumshinweises, sind nicht zulässig. Etwaige Beschädigungen des Gerätes hat der Teilnehmer (oder sein Vertreter) unverzüglich der LISA GmbH mitzuteilen.

 

Vor Zugriffen Dritter hat der Teilnehmer die Hausnotrufstation fernzuhalten und auf das Eigentum der LISA GmbH hinzuweisen. Erfolgen trotzdem Zugriffe, oder wird das Gerät entwendet, so ist die LISA GmbH unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.

Der Teilnehmer verständigt die LISA GmbH unverzüglich von der Kündigung oder Sperrung seines Fernsprechhauptanschlusses.

 

Der Teilnehmer gestattet im Alarmierungsfall (Notruf) den Einsatzkräften den Zutritt zu seiner Wohnung, ebenso den vorher angemeldeten Mitarbeitern, die den Teilnehmer zwecks Wartung oder Aktualisierung der Daten aufsuchen.

 

 

§ 4 Sorgfaltspflicht des Betreibers:

 

Die LISA GmbH verpflichtet sich, der ihm im Rahmen des Hausnotrufdienstes überlassenen Schlüssel zur Wohnung des Teilnehmers gegen unbefugten Zugriff zu sichern und ausschließlich zu Zwecken, die sich aus dem Hausnotrufdienst ergeben, zu verwenden.

 

Die LISA GmbH versichert, dass Informationen über den Teilnehmer und seine Lebensumstände nur im Rahmen des ihm übertragenen Auftrages verwendet und die entsprechenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.

Der Teilnehmer gestattet aber die Weitergabe von Daten über seine Person an Dritte, soweit dies für die Erfüllung des Auftrages notwendig wird.

 

 

 § 5 Haftung:

 

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Hilfe im Notfall.

Die Hilfeleistung selber ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Hilfeleistung erfolgt auch durch Dritte, die nicht Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der LISA GmbH sind. Eine Haftung der LISA GmbH für Schäden, die dem Teilnehmer durch das Verschulden Dritter entstehen, ist daher ausgeschlossen.

 

Die Haftung für Schäden und Vermögensnachteile, infolge von Missverständnissen bei der Entgegennahme von Notfallmeldungen und den daraus folgenden Veranlassungen ist ausgeschlossen. Die LISA GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Ausfall oder andere technische Mängel der Hausnotrufstation und anderer bei der Vertragserfüllung benutzter Geräte/Telefonleitungen entstehen, sowie bei höherer Gewalt.

 

 

§ 6 Dauer des Vertrages:

 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Eine teilweise Rückerstattung des in § 2 vereinbarten monatlichen Entgeltes ist auch bei vorzeitiger Rückgabe der Hausnotrufstation ausgeschlossen.

 

Bei einem Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen sind beide Vertragspartner nicht an die Einhaltung der Kündigungsfrist gebunden.

 

Im Falle der Vertragsbeendigung ist die Hausnotrufstation unverzüglich an die LISA GmbH herauszugeben. Wird dies verzögert, trägt der Teilnehmer alle daraus entstehenden Kosten.

 

 

§ 7 Schriftform:

 

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

 

§ 8 Salvatorische Klausel:

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein / werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart die dem von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

 

§ 9 Geräteempfang :

 

Hiermit bestätige ich, heute das Hausnotrufgerät in Empfang genommen zu haben. Das Hausnotrufgerät ist mir erklärt und angeschlossen worden. Ein Probealarm wurde am heutigen Tage durchgeführt.

 

 

 

 

Ort, Datum .......................................               Ort, Datum .......................................................

 

 

 

 

......................................................                             ......................................................

Stempel / Unterschrift                                               Unterschrift 

LISA GmbH                                                               Teilnehmer / gesetzl. Vertreter

 

 

 

(Eine Zweitschrift hat der Teilnehmer erhalten)