L I S
A
Life
Science Assistance
HAUSNOTRUFVERTRAG
zwischen:
LISA Life Science
Assistance GmbH
im folgenden
– Lisa GmbH - genannt
vertreten
durch:
.............................................................................................................
und
Herrn/Frau
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geb.
......................................................................................................................
wohnhaft
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.....................................................................................................................
Telefon
.....................................................................................................................
vertreten
durch
..............................................................................................................
im folgenden
- Teilnehmer - genannt
über
die Teilnahme an dem von der LISA GmbH unterhaltenen Hausnotrufdienst.
§
1 Vertragsgegenstand:
Die
LISA GmbH stellt dem Teilnehmer eine Hausnotrufstation mit Handsender zur
Verfügung, die an den Telefonanschluß des Teilnehmers angeschlossen wird. Die
Hausnotrufstation bleibt Eigentum der LISA GmbH und wird entsprechend
gekennzeichnet. Die LISA GmbH übernimmt die turnusmäßige Wartung und die
notwendigen Reparaturen der Hausnotrufstation.
Die
LISA GmbH unterhält eine Hausnotrufzentrale mit einer durchgehenden
Betriebsbereitschaft von 24 Stunden.
Sie
nimmt Alarmrufe (Notrufe) entgegen. Die diensttuenden Mitarbeiter der LISA GmbH
vermitteln unter Berücksichtigung des mit dem Teilnehmer im Alarmfall geführten
Gesprächs und ggf. weiterer vorliegender Hinweise eine rasche und angemessene
Hilfeleistung (z.B. durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, Notärzte,
Rettungsdienste, Nachbarschaftshilfe, Hausärzte, Angehörige, u.s.w.). Die Übernahme
der Kosten für die Inanspruchnahme der Hilfeleistung ist nicht Gegenstand
dieses Vertrages.
§
2 Leistungen des Teilnehmers:
Der
Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Fernsprechanschluss auf eigene Kosten mit
einer geeigneten Steckdose ausrüsten zu lassen, sofern diese noch nicht
vorhanden ist.
Für
die Überlassung der Hausnotrufstation und den Anschluss an die
Hausnotrufzentrale der LISA GmbH zahlt der Teilnehmer ein monatliches Entgelt
in Höhe von EUR 17.90. Dieser Betrag
wird monatlich bis zum 5. Werktag eines Monats für den laufenden Monat vom
Konto des Teilnehmers abgebucht.
Mit
der ersten Zahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10.23
zu entrichten.
Falls
sich die Betriebskosten des Hausnotrufdienstes so ändern, dass die vorgenannten
Vergütungen der aktuellen Kostensituation nicht mehr entsprechen, ist Die LISA
GmbH berechtigt, eine angemessene Anpassung des monatlichen Entgeltes
vorzunehmen.
Die
Erhöhung des Entgeltes wird dem Teilnehmer mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten
mitgeteilt.
§
3 Sorgfaltspflicht des Teilnehmers:
Der
Teilnehmer hat die Hausnotrufstation schonend und pfleglich zu behandeln.
Veränderungen
am Gerät, insbesondere die Entfernung des Eigentumshinweises, sind nicht
zulässig. Etwaige Beschädigungen des Gerätes hat der Teilnehmer (oder sein
Vertreter) unverzüglich der LISA GmbH mitzuteilen.
Vor
Zugriffen Dritter hat der Teilnehmer die Hausnotrufstation fernzuhalten und auf
das Eigentum der LISA GmbH hinzuweisen. Erfolgen trotzdem Zugriffe, oder wird
das Gerät entwendet, so ist die LISA GmbH unverzüglich zu unterrichten. In
diesem Fall haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.
Der
Teilnehmer verständigt die LISA GmbH unverzüglich von der Kündigung oder
Sperrung seines Fernsprechhauptanschlusses.
Der
Teilnehmer gestattet im Alarmierungsfall (Notruf) den Einsatzkräften den
Zutritt zu seiner Wohnung, ebenso den vorher angemeldeten Mitarbeitern, die den
Teilnehmer zwecks Wartung oder Aktualisierung der Daten aufsuchen.
§
4 Sorgfaltspflicht des Betreibers:
Die
LISA GmbH verpflichtet sich, der ihm im Rahmen des Hausnotrufdienstes
überlassenen Schlüssel zur Wohnung des Teilnehmers gegen unbefugten Zugriff zu
sichern und ausschließlich zu Zwecken, die sich aus dem Hausnotrufdienst
ergeben, zu verwenden.
Die
LISA GmbH versichert, dass Informationen über den Teilnehmer und seine
Lebensumstände nur im Rahmen des ihm übertragenen Auftrages verwendet und die
entsprechenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Der
Teilnehmer gestattet aber die Weitergabe von Daten über seine Person an Dritte,
soweit dies für die Erfüllung des Auftrages notwendig wird.
§ 5 Haftung:
Gegenstand
dieses Vertrages ist die Vermittlung von Hilfe im Notfall.
Die
Hilfeleistung selber ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Hilfeleistung
erfolgt auch durch Dritte, die nicht Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der
LISA GmbH sind. Eine Haftung der LISA GmbH für Schäden, die dem Teilnehmer
durch das Verschulden Dritter entstehen, ist daher ausgeschlossen.
Die
Haftung für Schäden und Vermögensnachteile, infolge von Missverständnissen bei
der Entgegennahme von Notfallmeldungen und den daraus folgenden Veranlassungen
ist ausgeschlossen. Die LISA GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Sie haftet nicht für Schäden, die durch
Ausfall oder andere technische Mängel der Hausnotrufstation und anderer bei der
Vertragserfüllung benutzter Geräte/Telefonleitungen entstehen, sowie bei
höherer Gewalt.
§
6 Dauer des Vertrages:
Der
Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem
Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich
gekündigt werden.
Eine
teilweise Rückerstattung des in § 2 vereinbarten monatlichen Entgeltes ist auch
bei vorzeitiger Rückgabe der Hausnotrufstation ausgeschlossen.
Bei
einem Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen sind beide Vertragspartner
nicht an die Einhaltung der Kündigungsfrist gebunden.
Im
Falle der Vertragsbeendigung ist die Hausnotrufstation unverzüglich an die LISA
GmbH herauszugeben. Wird dies verzögert, trägt der Teilnehmer alle daraus
entstehenden Kosten.
§
7 Schriftform:
Nebenabreden
zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
§
8 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein / werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart die dem von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
§
9 Geräteempfang :
Hiermit
bestätige ich, heute das Hausnotrufgerät in Empfang genommen zu haben. Das
Hausnotrufgerät ist mir erklärt und angeschlossen worden. Ein Probealarm wurde
am heutigen Tage durchgeführt.
Ort,
Datum ....................................... Ort, Datum
.......................................................
...................................................... ......................................................
Stempel
/ Unterschrift Unterschrift
LISA
GmbH Teilnehmer / gesetzl. Vertreter
(Eine Zweitschrift hat der Teilnehmer erhalten)